Falls Sie aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage sind selber Entscheidungen zu treffen, können sie vorsorgen:
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie Bevollmächtigte, die sich im Falle der Geschäftsunfähigkeit um ihre Angelegenheiten kümmern.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine WunschbetreuerIn, wenn eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge hinsichtlich Behandlungswünsche und Behandlungsverzichte