anerkannte Stelle gem. § 305 InsO
Der SkF bieten Ihnen Beratung, Unterstützung und Hilfe bei
- Sicherstellung des Existenzminimums
- Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto - „P-Konto“
- Hilfen im Umgang mit Behörden
- Aufklärung über verschiedene Schuldenregulierungsmöglichkeiten
- Haushaltsplanung
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Vorbereitung eines möglichen Verbraucherinsolvenzverfahrens
Sprechstunde:
montags von 9.00 – 12.30 Uhr
beim SkF-Eschweiler, Pfeilsgasse 1, 52049 Eschweiler
Kontakt: 02403 / 609180
donnerstags von 9.00 – 12.30 Uhr
beim SkF-Stolberg, Birkengangstraße 5, 52222 Stolberg
Kontakt: 02402 / 951640